Warum steht auf den Schachteln nichts drauf?

Das fragt man sich bei Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­teln oft – der Grund ist die soge­nann­te Health-Claims-Ver­ord­nung und ihre Aus­wir­kun­gen auf deren Kenn­zeich­nung. Die­se Ver­ord­nung regelt, wie Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel und Lebens­mit­tel bewor­ben wer­den dürfen.

Was eigent­lich als Schutz der Ver­brau­cher gegen unse­riö­se Her­stel­ler begann, wur­de durch die kon­ser­va­ti­ve Aus­le­gung der EFSA (Europ. Behör­de für Lebens­mit­tel­si­cher­heit) zu einer Markt­be­rei­ni­gung, die letzt­end­lich nicht dem Wohl der Ver­brau­cher dient. Denn ein Groß­teil der inter­es­san­ten For­schun­gen der letz­ten Jahr­zehn­te im Bereich Ernäh­rung und Gesund­heit darf dadurch über­haupt nicht mehr kom­mu­ni­ziert werden.

So wur­den von 44.000 gesund­heits­be­zo­ge­ner Aus­sa­gen, die zur Auf­nah­me in die soge­nann­te Posi­tiv­li­ste ein­ge­reicht wur­den nur 222 bewil­ligt.
Noch dra­ma­ti­scher ist aller­dings, dass alle Aus­sa­gen, die auf neue­ren Stu­di­en beru­hen, ganz und gar abge­lehnt wur­den. Dadurch dür­fen sol­che Stof­fe, deren Nut­zen für die Gesund­heit erst seit weni­gen Jah­ren bekannt ist, gar nicht mehr mit gesund­heits­be­zo­ge­nen Aus­sa­gen bewor­ben wer­den – Prä- und Pro­bio­ti­ka beispielsweise.

Man ist also gut bera­ten, wenn man durch die feh­len­den Infor­ma­tio­nen kei­ne fal­schen Rück­schlüs­se auf die Wirk­sam­keit der beinhal­te­ten Mit­tel zieht.

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