Warum steht auf den Schachteln nichts drauf?
Das fragt man sich bei Nahrungsergänzungsmitteln oft – der Grund ist die sogenannte Health-Claims-Verordnung und ihre Auswirkungen auf deren Kennzeichnung. Diese Verordnung regelt, wie Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel beworben werden dürfen.
Was eigentlich als Schutz der Verbraucher gegen unseriöse Hersteller begann, wurde durch die konservative Auslegung der EFSA (Europ. Behörde für Lebensmittelsicherheit) zu einer Marktbereinigung, die letztendlich nicht dem Wohl der Verbraucher dient. Denn ein Großteil der interessanten Forschungen der letzten Jahrzehnte im Bereich Ernährung und Gesundheit darf dadurch überhaupt nicht mehr kommuniziert werden.
So wurden von 44.000 gesundheitsbezogener Aussagen, die zur Aufnahme in die sogenannte Positivliste eingereicht wurden nur 222 bewilligt.
Noch dramatischer ist allerdings, dass alle Aussagen, die auf neueren Studien beruhen, ganz und gar abgelehnt wurden. Dadurch dürfen solche Stoffe, deren Nutzen für die Gesundheit erst seit wenigen Jahren bekannt ist, gar nicht mehr mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden – Prä- und Probiotika beispielsweise.
Man ist also gut beraten, wenn man durch die fehlenden Informationen keine falschen Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der beinhalteten Mittel zieht.