Es gibt nichts Wichtigeres als unsere gute Gesundheit – das ist unsere Hauptkapitalanlage.
Arlen Specter
Die Gebühren für alle Behandlungen richten sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH von 1985). Zu Ihrer Information können Sie die vorgegebenen Preise über folgenden Link einsehen:
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 1985)
Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren. Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen Vertrag ab, bitte fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenkasse nach.
Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie nicht übernimmt oder Sie aus anderen Gründen eine Behandlung als Selbstzahler wünschen, müssen die Kosten für die Behandlung selbst übernommen werden.
Nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) können Behandlungskosten durch den Heilpraktiker, Fahrtkosten zum Heilpraktiker, sowie Kosten für verordnete Medikamente als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Summe der Beträge über der „zumutbaren Belastung“ liegt. Diese „zumutbaren Belastung“ beträgt je nach Gesamtbetrags der Einkünfte und der Anzahl der Kinder zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.