Unterstützen Sie den Erhalt des Heilpraktikerberufes

Für Ihre The­ra­pie­frei­heit. Für Ihr Selbst­be­stim­mungs­recht als Pati­ent. Für eine freie Berufs­aus­übung des Heilpraktikers.

Es ist an der Zeit, für den Erhalt des Heil­prak­ti­ker­beru­fes und sei­ner Kom­pe­ten­zen als ein­zi­gem frei­en, nicht­ärzt­li­chen Heil­be­ruf ein­zu­ste­hen! Neh­men Sie teil an der Peti­ti­on zum Erhalt des Heil­prak­ti­ker­beru­fes und sei­nes Kompetenzspektrums!

Bereits in der jüng­sten Ver­gan­gen­heit wur­de die The­ra­pie­frei­heit der Heil­prak­ti­ke­rIn­nen immer wie­der durch frag­wür­di­ge gesetz­li­che Ein­grif­fe redu­ziert. Ein Bei­spiel hier­für ist der Arzt­vor­be­halt für die Her­stel­lung zur unmit­tel­ba­ren Anwen­dung rezept­pflich­ti­ger Medi­ka­men­ten­zu­be­rei­tun­gen wie z.B. Eigen­blut Prä­pa­ra­te. (1)

Im Novem­ber 2019 wur­de vom Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­um eine Aus­schrei­bung für ein Rechts­gut­ach­ten ver­öf­fent­licht (2). Geklärt wer­den sol­len Anlie­gen wie Hand­lungs­be­darf und ‑mög­lich­kei­ten bezüg­lich des Heil­prak­ti­ker­beru­fes. Teil des­sen ist auch die Fra­ge, ob eine Abschaf­fung des Beru­fes mög­lich sei. Damit dro­hen mas­si­ve Ver­än­de­run­gen der Rechts­si­tua­ti­on, die die the­ra­peu­ti­sche Kom­pe­tenz der Heil­prak­ti­ke­rIn­nen nega­tiv beein­träch­ti­gen wer­den. Es besteht sogar die Mög­lich­keit der Abschaf­fung des voll­stän­di­gen Berufsbildes!

Unter­stüt­zen Sie die vom FDH (Fach­ver­band deut­scher Heil­prak­ti­ker) emp­foh­le­ne Petition! 

Zur Peti­ti­on

(1) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gsav.html
(2)  https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/2019/11/12/rechtsgutachten-zum-heilpraktikerrecht/

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