Gebühren

Behandlungskosten

Behandlungskosten – Heilpraktiker in Tübingen

Transparent, bevor Sie sich entscheiden

Wir möchten, dass Sie vor Ihrem ersten Termin wissen, womit Sie rechnen können – nicht erst danach. Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die tatsächlichen Kosten richten sich nach der eingesetzten Zeit, den erbrachten Leistungen und der eventuellen Nachbearbeitungszeit – zum Beispiel bei der Erstellung individueller Therapiepläne oder der Repertorisation und dem Materia-medica-Abgleich in der klassischen Homöopathie.

Es gibt nichts Wichtigeres als unsere gute Gesundheit – das ist unsere Hauptkapitalanlage.

Arlen Specter

Richtwerte für häufige Behandlungen

Die folgenden Angaben dienen Ihrer Orientierung. Der tatsächliche Rechnungsbetrag kann je nach individuellem Aufwand abweichen.

  • Ersttermin Klassische Homöopathie (ca. 90 Minuten in der Praxis, inkl. Nachbearbeitung und Therapieplan): ca. 195 € – bei Kindern weniger, ca. 145 €.
  • Ersttermin mit manueller Behandlung (Chiropraktik, Osteopathie, Craniosacrale Therapie o. Ä.): ca. 120–150 €.
  • Folgetermine: meistens 70–100 €.
  • Akupunkturtermine (ohne längeres Beratungsgespräch): ca. 45 €.
  • Kurztermine und Fragenbeantwortung: nach verbrauchter Zeit.
  • Medikamente und Materialien: Verbrauchte Medikamente und sonstige Materialien werden zum Gestehungspreis auf der Rechnung aufgeführt.
  • Laborkosten: Die Kosten für Blut-, Stuhl- oder Speichelanalysen über unsere Partnerlabore (biovis, Ganzimmun, Omegametrix) fallen zusätzlich an und variieren je nach Untersuchungsumfang. Wir besprechen die voraussichtlichen Laborkosten vor der Untersuchung mit Ihnen.
  • Kennenlerngespräch: kostenlos und unverbindlich. → Jetzt anfragen

Wie bezahle ich?

Beim Ersttermin bezahlen Sie bequem vor Ort per EC- oder Kreditkarte.

Privatversicherte Patienten erhalten anschließend eine detaillierte Rechnung mit allen Posten aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker per E-Mail (oder auf Wunsch per Post). Diese Rechnung können Sie bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen.

Gesetzlich versicherte Patienten bezahlen vor Ort per EC- oder Kreditkarte. Eine Rechnung wird auf Wunsch ebenfalls ausgestellt.

Erstattung durch die Krankenversicherung

Private Krankenversicherung (PKV): Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise – je nach Tarif. Wir empfehlen, vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung nachzufragen, welche Leistungen und in welchem Umfang erstattet werden.

Heilpraktiker-Zusatzversicherung: Gesetzlich Versicherte, die eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen haben, erhalten je nach Tarif ebenfalls eine Erstattung. Auch hier lohnt sich eine Nachfrage vor dem ersten Termin.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Die Behandlung beim Heilpraktiker ist eine Privatleistung. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht.

Beihilfe (Beamte): Beihilfestellen erstatten Heilpraktikerleistungen häufig bis zu bestimmten Höchstsätzen. Die genauen Regelungen variieren je nach Dienstherr und Bundesland.

Häufige Fragen zu den Kosten

Erfahre ich die Kosten vor der Behandlung? Ja. Im kostenlosen Kennenlerngespräch besprechen wir Ihr Anliegen und geben Ihnen eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten – bevor Sie sich für eine Behandlung entscheiden.

Warum variieren die Kosten? Weil jeder Patient anders ist. Ein Ersttermin in der klassischen Homöopathie erfordert eine aufwendige Repertorisation und Nachbearbeitung, die in der Praxiszeit nicht sichtbar ist. Ein Akupunkturtermin ohne ausführliches Gespräch ist kürzer und entsprechend günstiger. Wir berechnen fair nach tatsächlichem Aufwand, nicht nach Pauschalen.

Kann ich in Raten zahlen? Sprechen Sie uns an – bei umfangreicheren Behandlungsserien finden wir eine Lösung.

Was ist der Unterschied zwischen GebüH und GOÄ? Heilpraktiker rechnen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Ärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Beide sind amtliche Gebührenverzeichnisse, die Leistungen und Höchstsätze definieren. Für die Erstattung durch Ihre Versicherung ist die Abrechnung nach GebüH in der Regel ausreichend.

Stellen Sie Rechnungen für die Steuererklärung aus? Ja. Heilpraktikerkosten können als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Sie erhalten von uns eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen erforderlichen Angaben.

Jetzt Termin anfragen

Sie möchten einen Termin vereinbaren oder haben Fragen zu den Kosten? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unsere Online-Terminanfrage.

Naturheilpraxis Renner & Pfeiffer, Am Lustnauer Tor 6, 72074 Tübingen, Tel.: 07071 – 99 50 54

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